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Hinweise für das Lehramtsstudium (Master of Education)

 

Grundsätzlich ist es möglich, mit dem Bachelor-Abschluss Geschichte an der HHU den Zugang zum „Master of Education“ für das Lehramt Geschichte zu erwerben. Hierzu ist es notwendig, sich über die Zugangsvoraussetzungen und mögliche Fächerkombinationen an der aufnehmenden Hochschule zu informieren und, soweit nötig, Ihre Studieninhalte darauf ausrichten.

 

Falls Sie ein Studium des Masters of Education an der Bergischen Universität Wuppertal (BUW) mit dem Fach Geschichte anstreben, bietet das Institut für Geschichtswissenschaften der HHU Informationen an, um Ihr Bachelorstudium der Geschichte gezielt auf die dortigen fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen auszurichten.

Ansprechpartner für Fragen zum Übergang in den Master of Education (Lehramt Geschichte):

Thorsten Pomian, M.A.
Gebäude: 24.21
Etage/Raum: 03.83
+49 211 81-10764

Master of Education - Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

 

Die spezifischen Anforderungen für das Fach Geschichte als Teil des Master of Education – Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sind in den „Fachspezifischen Bestimmungen für den Teilstudiengang Geschichte im Kombinationsstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Abschluss Master of Education an der Bergischen Universität Wuppertal vom 11.11.2019 festgelegt. Im Einzelnen sind diese:

 

  • mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach Geschichte (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon
    • mindestens 8 LP fachdidaktische Studien
    • mindestens 9 LP im Gebiet Alte Geschichte
    • mindestens 9 LP im Gebiet Mittelalterliche Geschichte
    • mindestens 9 LP im Gebiet Geschichte der Frühen Neuzeit und
    • mindestens 9 LP im Gebiet Geschichte der Neuzeit
  • Latinum

 

Hinweise für Studierende im Kernfach und Ergänzungsfach Geschichte

 

Innerhalb des aktuellen Curriculums können folgende Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang Master of Education – Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen erfüllt werden:

 

  • die für das Fach Geschichte spezifischen Inhalte können in Kern- und Ergänzungsfach (mit Ausnahme der Fachdidaktik) durch die gezielte Wahl der passenden Lehrveranstaltungen – entsprechend der an der Bergischen Universität Wuppertal vorausgesetzten epochalen Verteilung – erworben werden.
    • im Kernfach Geschichte erwerben Sie automatisch die für die Zulassung geforderte Mindestanzahl von 75 CP;
    • die über die im Ergänzungsfach Geschichte regulär erworbenen 54 CP hinausgehenden fachspezifischen Voraussetzungen müssen im Rahmen des FÜWB ihres Kernfachs erworben werden. Dabei ist auf die gezielte Wahl der passenden Lehrveranstaltungen – entsprechend der an der Bergischen Universität Wuppertal vorausgesetzten epochalen Verteilung – zu achten.
  • das Berufsfeldpraktikum ist im Kernfach Geschichte obligatorisch; im Ergänzungsfach Geschichte muss das dieses muss im Kernfach oder außerhalb des Curriculums absolviert werden;
  • falls noch nicht vorhanden, kann das Latinum an der HHU (z.B. in Kursen des Universitätssprachenzentrums oder Rahmen des Ergänzungsfachs „Antike Kulturen“) erworben werden. Die Anrechnung für den Fachübergreifenden Wahlpflichtbereich des Kernfachs Geschichte ist möglich.

 

Zur Erleichterung des Wechsels hält das Institut für Geschichtswissenschaften ein Formular vor, das vor Ihrem Hochschulwechsel von einem Prüfungsberechtigten des Instituts für Geschichtswissenschaften gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise (Leistungsübersicht, Beteiligungsnachweise oder der HISLSF-Belegungen) abzuzeichnen ist. Bitte tragen Sie selbst nur Ihre persönlichen Angaben ein:

 

 

Ergänzender Nachweis zur auswärtigen Vorlage zum Übergang in den Studiengang Master of Education – Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (PO 2019) an der Bergischen Universität Wuppertal

 

 

 

Bitte beachten Sie, dass neben diesen dargestellten fachspezifischen Bestimmungen auch die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen der „Prüfungsordnung (Allgemeine Bestimmungen) für den Kombinationsstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Abschluss Master of Education an der Bergischen Universität Wuppertal vom 24.09.2019“ zu erfüllen sind.

 

 

Für ein Studium des Masters of Education für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie an Grundschulen gelten andere allgemeine und fachspezifische Zugangsvoraussetzungen, die Sie den aktuellen Prüfungsordnungen der BUW entnehmen können.

 

Maßgeblich sind die Regelungen des Zentralen Prüfungsamtes der Bergischen Universität in ihrer aktuellen Fassung.

Ansprechpartner*innen an der Bergischen Universität Wuppertal:

 

Frau Antjekatrin Fedler (Sekretatiat Neuere und Neueste Geschichte)

 

Dr. Thorsten Beigel (Lehrstuhl für Alte Geschichte)

 

 

Verantwortlichkeit: